head
Deutschland
Österreich
Schweiz
England
Schottland
Republik Irland
Dänemark
Südschweden
Frankreich
Italien
Spanien
Portugal
Bali

Informationen

Nachstehend ersehen Sie bitte Angaben zu den Saisonzeiten, wichtige Hinweise und die Buchungsbedingungen.

 

Saisonzeiten 2012

Hochsaison                    Zwischensaison               Nachsaison

01.01. - 07.01.
31.03. - 14.04.                   
26.05. - 02.06.
23.06. - 01.09.
22.12. - 05.01.2013

14.04. - 26.05.
02.06. - 23.06.                
01.09. - 20.10.


07.01. - 31.03.
20.10. - 22.12.



Einige Häuser haben abweichende Saisonzeiten, die aus den jeweiligen Beschreibungen zu ersehen sind.


  • Die Mietpreise der Häuser verstehen sich pro Woche. Sie beinhalten alle jeweils aufgeführten Leistungen sowie Bettwäsche, Handtücher, sämtliche Nebenkosten, wöchentliche bzw. Endreinigung. Kurtaxe und Telefongebühren sind jeweils vor Ort zu bezahlen.
  • Bei einigen Häusern sind variable An-/Abreisetage möglich, doch grundsätzlich ist die Mietdauer von Samstag bis Samstag (ausgenommen Weihnachten/Silvester) mit Anreise ab 16.00 Uhr und Abreise bis 10.00 Uhr morgens.
  • Jedes Kind gilt in Häusern mit nach Personenzahl gestaffelten Mietpreisen als eine Person; bis zwei Jahre im Kinderbett werden Kinder nicht berechnet.
  • In den meisten Häusern ist Ihr Hund willkommen. Er zahlt je nach Größe bzw. nach Rasse EUR 30,- bis EUR 80,- pro Woche.
  • Fahrräder, die im Leistungspaket einzelner Häuser enthalten sind, werden in der Regel nicht gewartet, es sei denn, dieses ist ausdrücklich vermerkt.
 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise

Es ist stets mein Wunsch, Sie nicht nur mit meinen ausführlichen Beschreibungen der einzelnen Häuser zu erfreuen, sondern Sie in besonderem Maße im voraus umfassend zu informieren, damit Ihnen Enttäuschungen an Ihrem Urlaubsort weitgehendst erspart bleiben. Lesen Sie deshalb bitte auch die folgenden zusätzlichen Anmerkungen aufmerksam durch.

Bei Gitta’s Landhäusern handelt es sich um private Ferienhäuser bzw. Privathäuser, die individuell und meist sehr persönlich ausgestattet sind. Es ist nicht die Zielsetzung, mit diesen Häusern oder den Beschreibungen dieser Häuser eine Übereinstimmung in Fragen des Geschmacks zu finden.

Das Besondere an nahezu allen Gitta’s Landhäusern ist das Alter. Einige dieser Häuser entsprechen nicht modernen bauvorschriftlichen Richtlinien z.B. aus Gründen des Denkmalschutzes. In diesen Häusern sollten Sie mit niedrigeren Decken- und Türhöhen rechnen, mit kleineren Fenstern oder auch ungewohnten Treppen und Stufen, selbst wenn im Text nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Gleiches gilt auch für antike Betten bzw. Bauernbetten. Im Zweifelsfall informieren Sie sich bitte vorher. Ich gebe gerne Auskunft.

Gitta’s Landhäuser befinden sich überwiegend in ländlichen Gebieten im In- und Ausland. Ganz besonders wichtig erscheinen mir Hinweise auf Umstände, die zwar nicht auftreten müssen aber evtl. eintreten können:

  • Gewässer, Seen und feuchte Wiesen ziehen vermehrt Mücken und Schnacken an. Marder, Mäuse, Spinnen und Insekten u.a. können bevorzugt in Reetdachhäusern, aber auch anderen Häusern vorkommen. Besonders in den südlichen Nachbarländern gibt es - außer den dort heimischen Insekten - viele Ameisen, die lästig werden können. Es empfiehlt sich daher, hiesige Vorbeugungsmaßnahmen zu beachten. Schlangen, Skorpione u.a. sind möglich. In südlichen Ländern ist mit Hundegebell zu rechnen bzw. mit freilaufenden Hunden/Katzen auf den Grundstücken.
  • Bei waldreichen Gebieten sollten Sie sich vorher über evtl. Zeckenvorkommen informieren und gegebenenfalls Vorsorge treffen.
  • Allgemein können Beeinträchtigungen durch Militär, Straßen- oder Flugverkehr möglich sein. Durch die Lage dieser Häuser überwiegend auf dem Lande, ist mit landwirtschaftlichen Tätigkeiten im Umfeld zu rechnen.
 

Beachten Sie bitte die Buchungsbedingungen

  • Der Abschluss von Mietverträgen erfolgt im Auftrag und in Vollmacht der jeweiligen Eigentümer. Der Mietvertrag kommt durch die Reservierungsbestätigung zustande.
    Andere Leistungen als diejenigen, die auf Abschluss des Mietvertrages gerichtet sind, schuldet Brigitta Diekmann - im folgenden BD genannt - nicht.

  • Der vereinbarte Mietpreis versteht sich inkl. sämtlicher Nebenkosten und Kosten für alle angebotenen Freizeiteinrichtungen, wie sie bei den Beschreibungen der einzelnen Häuser angeboten werden. Evtl. Ausnahmen hiervon sind den jeweiligen “Stichworten” zu entnehmen.
    Eine evtl. erhobene Kurtaxe ist vom Mieter selbst und am Ort zu zahlen. Die Nutzung von Telefon/Fax ist unmittelbar mit dem Eigentümer und vor Ort zu zahlen.
    Sollten sich nach Druck des Kataloges Kursschwankungen um mehr als 3 % ergeben oder andere Gründe eintreten, für die BD nicht verantwortlich gemacht werden kann, ist sie berechtigt, die Preise anzupassen.

  • Die Zahlung der Miete erfolgt an BD.
    Bei Vertragsabschluss mehr als 42 Tage vor Mietbeginn ist 1/3 des Gesamtpreises als Anzahlung fällig, der Rest spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn.
    Bei Vertragsabschluss 4 Wochen oder weniger vor Mietbeginn ist der volle Mietpreis zur sofortigen Zahlung fällig. Die erhaltene Anzahlung wird nicht gesondert bestätigt.
    Die Reiseunterlagen erhält der Mieter nach Bezahlung der Restmiete.

    Die Bürgschaft für Reisepreiszahlungen übernimmt die R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden. Für alle Reisen wird ein Sicherungsschein ausgestellt.

  • Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen. Auf Wunsch vermittelt und erläutert BD gern die Leistungen der ELVIA Versicherungs AG, Ludmillastraße 26, 81543 München.

  • Eine Stornierung durch den Mieter sollte im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen stets schriftlich erfolgen. In diesem Fall kann BD pauschalierte Entschädigungsbeträge geltend machen. Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass die nachfolgend aufgeführten pauschalierten Entschädigungsbeträge gar nicht oder nur geringer angefallen sind.

    a) Bei Rücktritt von Mietobjekten im Ausland:
    - bis 60 Tage vor Mietbeginn 1/3 des Mietpreises
    - ab 59 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietpreises.

  • b) Bei Rücktritt von Mietobjekten im Inland:
    - bis 30 Tage vor Mietbeginn 1/3 des Mietpreises
    - ab 29 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietpreises.

    Sollte der Mieter gemäß den obigen Regelungen selbst einen Ersatzmieter anbieten, kann dieser abgelehnt werden, wenn er den Erfordernissen, die BD im Verhältnis zum Eigentümer berücksichtigen muss, nicht genügt.

    Ein Ersatzmieter tritt in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages ein.
    Eine Umbuchung in ein anderes Haus ist nicht möglich und kommt einer Stornierung gleich.

  • Die Mietdauer ist jeweils eine Woche von Samstag bis Samstag, wenn keine anderen Absprachen getroffen sind. Die Anreise darf nicht vor 16.00 Uhr und die Abreise nicht nach 10.00 Uhr morgens erfolgen.

  • Der Mieter haftet für die von ihm, seinen Angehörigen, seinem mitgebrachten Tier oder von Besuchern verursachten Schäden am Mietobjekt. Er ist in der Mietzeit für das Haus verantwortlich - insbesondere hinsichtlich der Sicherung von Fenstern und Türen - und hat es in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten.

    Empfehlenswert ist die Erweiterung der eigenen Haftpflicht-Versicherung um eine Mietsachschädendeckung an gemieteten Gebäuden. Für evtl. Einbrüche vor Ort empfiehlt sich der Abschluss einer Reisegepäck-Versicherung. Diese Angaben sind ohne Gewähr

  • Der Mieter ist nicht berechtigt, andere Personen bzw. mehr als die angemeldeten Personen oder Tiere als die im Mietvertrag bezeichneten in dem angemieteten Haus unterzubringen. Der Eigentümer ist berechtigt, diese Personen oder Tiere abzuweisen.

  • BD ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die sofortige Räumung durch den Gast zu verlangen, wenn dieser gegen die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten für das angemietete Haus schwer verstößt, insbesondere wenn er andere Personen und/oder Tiere als die im Vertrag bezeichneten aufnimmt oder wenn er das angemietete Haus mutwillig beschädigt oder sonst die Pflichten eines ordnungsgemäßen Mieters verletzt. In diesem Fall ist der Gast nicht berechtigt, anteilige Rückzahlung des Mietpreises zu fordern.

  • Wird die Durchführung des Mietvertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, ist BD berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall ist sie berechtigt, eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Aufwendungen oder Leistungen zu verlangen.

  • Die Beschreibung der Häuser in dem Katalog dienen zu deren Individualisierung. Bestimmte Eigenschaften werden damit nicht zugesichert. Da es sich um individuelle und teilweise schon historische Gebäude handelt, sind architektonische Abweichungen von den heutigen Normen möglich (geringe Decken- und Türhöhen, kleinere Fenster u.a.). Derartige Abweichungen stellen keine Mängel des Mietobjektes dar, dieses gilt in gleicher Weise für die Einflüsse, die aus der Einbettung in die jeweiligen Landschaften entstehen.

    Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird ausgeschlossen, ebenso für gelegentliche Störungen durch Natur- oder örtliche Gegebenheiten.

  • Der Gast kann unverzüglich von BD, vom Eigentümer oder der Verwaltung vor Ort Abhilfe verlangen, wenn er an dem angemieteten Haus berechtigterweise Mängel beanstandet; dieses allerdings unverzüglich. Die Abhilfe kann verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
    Für die Dauer des nicht vertragsgemäßen Zustandes des Hauses kann der Gast eine entsprechende Herabsetzung des Mietpreises verlangen (Minderung). Voraussetzung ist, dass er den Mangel unverzüglich anzeigt. Unterlässt der Gast die Reklamation innerhalb von 24 Stunden, verliert er seine Ansprüche auf Abhilfe, Minderung oder Schadensersatz.

  • Soweit BD eine Haftung trifft - aus welchem Rechtsgrund auch immer - ist diese auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit sie den Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt hat.

  • Sollten einzelne der vorgehenden Bestimmungen oder Teile davon unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzt, die derem wirtschaftlichen Sinn und Zweck möglichst nahekommt.

    Mit Unterzeichnung des Buchungsformulares bzw. einer online-Buchung erkennt der Gast die Geltung der Buchungsbedingungen für sich als verbindlich an.