- Die Mietpreise der Häuser verstehen sich pro Woche.
Sie beinhalten alle jeweils aufgeführten Leistungen sowie Bettwäsche,
Handtücher, sämtliche Nebenkosten, wöchentliche bzw.
Endreinigung. Kurtaxe und Telefongebühren sind jeweils vor Ort zu bezahlen.
- Bei einigen Häusern sind variable An-/Abreisetage möglich,
doch grundsätzlich ist die Mietdauer von Samstag bis Samstag (ausgenommen
Weihnachten/Silvester) mit Anreise ab 16.00 Uhr und Abreise
bis 10.00 Uhr morgens.
- Jedes Kind gilt in Häusern mit nach Personenzahl
gestaffelten Mietpreisen als eine Person; bis zwei Jahre im
Kinderbett werden Kinder nicht berechnet.
- In den meisten Häusern ist Ihr Hund willkommen. Er
zahlt je nach Größe bzw. nach Rasse EUR 30,- bis EUR 80,- pro
Woche.
- Fahrräder, die im Leistungspaket einzelner Häuser
enthalten sind, werden in der Regel nicht gewartet, es sei
denn, dieses ist ausdrücklich vermerkt.
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Bitte beachten Sie folgende Hinweise
Es ist stets mein Wunsch, Sie nicht nur mit meinen ausführlichen
Beschreibungen der einzelnen Häuser zu erfreuen, sondern Sie in
besonderem Maße im voraus umfassend zu informieren, damit Ihnen
Enttäuschungen an Ihrem Urlaubsort weitgehendst erspart bleiben.
Lesen Sie deshalb bitte auch die folgenden zusätzlichen Anmerkungen
aufmerksam durch.
Bei Gittas Landhäusern handelt es sich um private Ferienhäuser
bzw. Privathäuser, die individuell und meist sehr persönlich ausgestattet
sind. Es ist nicht die Zielsetzung, mit diesen Häusern oder den Beschreibungen
dieser Häuser eine Übereinstimmung in Fragen des Geschmacks zu finden.
Das Besondere an nahezu allen Gittas Landhäusern ist das
Alter. Einige dieser Häuser entsprechen nicht modernen bauvorschriftlichen
Richtlinien z.B. aus Gründen des Denkmalschutzes. In diesen Häusern
sollten Sie mit niedrigeren Decken- und Türhöhen rechnen, mit
kleineren Fenstern oder auch ungewohnten Treppen und Stufen, selbst wenn im Text nicht ausdrücklich darauf hingewiesen
wird. Gleiches gilt auch für antike Betten bzw. Bauernbetten. Im Zweifelsfall
informieren Sie sich bitte vorher. Ich gebe gerne Auskunft.
Gittas Landhäuser befinden sich überwiegend
in ländlichen Gebieten im In- und Ausland. Ganz besonders wichtig
erscheinen mir Hinweise auf Umstände, die zwar nicht auftreten
müssen aber evtl. eintreten können:
- Gewässer, Seen und feuchte Wiesen ziehen vermehrt Mücken
und Schnacken an. Marder, Mäuse, Spinnen und Insekten u.a. können
bevorzugt in Reetdachhäusern, aber auch anderen Häusern
vorkommen. Besonders in den südlichen Nachbarländern gibt
es - außer den dort heimischen Insekten - viele Ameisen, die
lästig werden können. Es empfiehlt sich daher, hiesige
Vorbeugungsmaßnahmen zu beachten. Schlangen, Skorpione u.a.
sind möglich. In südlichen Ländern ist mit Hundegebell
zu rechnen bzw. mit freilaufenden Hunden/Katzen auf den Grundstücken.
- Bei waldreichen Gebieten sollten Sie sich vorher über evtl.
Zeckenvorkommen informieren und gegebenenfalls Vorsorge treffen.
- Allgemein können Beeinträchtigungen durch Militär,
Straßen- oder Flugverkehr möglich sein. Durch die Lage
dieser Häuser überwiegend auf dem Lande, ist mit landwirtschaftlichen
Tätigkeiten im Umfeld zu rechnen.
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Beachten Sie bitte die Buchungsbedingungen
- Der Abschluss von Mietverträgen erfolgt im Auftrag und in
Vollmacht der jeweiligen Eigentümer. Der Mietvertrag kommt durch
die Reservierungsbestätigung zustande.
Andere Leistungen als diejenigen, die auf Abschluss des Mietvertrages gerichtet
sind, schuldet Brigitta Diekmann - im folgenden BD genannt - nicht.
- Der vereinbarte Mietpreis versteht sich inkl. sämtlicher Nebenkosten
und Kosten für alle angebotenen Freizeiteinrichtungen, wie sie
bei den Beschreibungen der einzelnen Häuser angeboten werden.
Evtl. Ausnahmen hiervon sind den jeweiligen “Stichworten” zu
entnehmen.
Eine evtl. erhobene Kurtaxe ist vom Mieter selbst und am Ort zu zahlen. Die
Nutzung von Telefon/Fax ist unmittelbar mit dem Eigentümer und vor Ort
zu zahlen.
Sollten sich nach Druck des Kataloges Kursschwankungen um mehr als 3 % ergeben
oder andere Gründe eintreten, für die BD nicht verantwortlich gemacht
werden kann, ist sie berechtigt, die Preise anzupassen.
- Die Zahlung der Miete erfolgt an BD.
Bei Vertragsabschluss mehr als 42 Tage vor Mietbeginn ist 1/3 des Gesamtpreises
als Anzahlung fällig, der Rest spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn.
Bei Vertragsabschluss 4 Wochen oder weniger vor Mietbeginn ist der volle
Mietpreis zur sofortigen Zahlung fällig. Die erhaltene Anzahlung wird
nicht gesondert bestätigt.
Die Reiseunterlagen erhält der Mieter nach Bezahlung der Restmiete.
Die Bürgschaft für Reisepreiszahlungen übernimmt die R+V
Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden. Für alle Reisen wird ein
Sicherungsschein ausgestellt.
- Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung
empfohlen. Auf Wunsch vermittelt und erläutert BD gern die Leistungen
der ELVIA Versicherungs AG, Ludmillastraße
26, 81543 München.
- Eine Stornierung durch den Mieter sollte im eigenen Interesse und
aus Beweissicherungsgründen stets schriftlich erfolgen. In diesem
Fall kann BD pauschalierte Entschädigungsbeträge geltend
machen. Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass die nachfolgend
aufgeführten pauschalierten Entschädigungsbeträge
gar nicht oder nur geringer angefallen sind.
a) Bei Rücktritt von Mietobjekten im Ausland:
- bis 60 Tage vor Mietbeginn 1/3 des Mietpreises
- ab 59 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietpreises.
b) Bei Rücktritt von Mietobjekten im Inland:
- bis 30 Tage vor Mietbeginn 1/3 des Mietpreises
- ab 29 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietpreises.
Sollte der Mieter gemäß den obigen Regelungen
selbst einen Ersatzmieter anbieten, kann dieser abgelehnt werden, wenn er
den Erfordernissen, die BD im Verhältnis zum Eigentümer berücksichtigen
muss, nicht genügt.
Ein Ersatzmieter tritt in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages ein.
Eine Umbuchung in ein anderes Haus ist nicht möglich und kommt einer
Stornierung gleich.
- Die Mietdauer ist jeweils eine Woche von Samstag bis Samstag, wenn
keine anderen Absprachen getroffen sind. Die Anreise darf nicht
vor 16.00 Uhr und die Abreise nicht nach 10.00 Uhr morgens erfolgen.
- Der Mieter haftet für die von ihm, seinen Angehörigen,
seinem mitgebrachten Tier oder von Besuchern verursachten Schäden
am Mietobjekt. Er ist in der Mietzeit für das Haus verantwortlich
- insbesondere hinsichtlich der Sicherung von Fenstern und Türen
- und hat es in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten.
Empfehlenswert ist die Erweiterung der eigenen Haftpflicht-Versicherung
um eine Mietsachschädendeckung an gemieteten Gebäuden.
Für evtl. Einbrüche vor Ort empfiehlt sich der Abschluss
einer Reisegepäck-Versicherung. Diese Angaben sind ohne Gewähr
- Der Mieter ist nicht berechtigt, andere Personen bzw. mehr als
die angemeldeten Personen oder Tiere als die im Mietvertrag bezeichneten
in dem angemieteten Haus unterzubringen. Der Eigentümer ist
berechtigt, diese Personen oder Tiere abzuweisen.
- BD ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen
und die sofortige Räumung durch den Gast zu verlangen, wenn
dieser gegen die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten für das
angemietete Haus schwer verstößt, insbesondere wenn er
andere Personen und/oder Tiere als die im Vertrag bezeichneten aufnimmt
oder wenn er das angemietete Haus mutwillig beschädigt oder
sonst die Pflichten eines ordnungsgemäßen Mieters verletzt.
In diesem Fall ist der Gast nicht berechtigt, anteilige Rückzahlung
des Mietpreises zu fordern.
- Wird die Durchführung des Mietvertrages infolge bei Vertragsabschluss
nicht voraussehbarer höherer Gewalt erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, ist BD berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
In diesem Fall ist sie berechtigt, eine angemessene Entschädigung
für bereits erbrachte Aufwendungen oder Leistungen zu verlangen.
- Die Beschreibung der Häuser in dem Katalog dienen zu deren
Individualisierung. Bestimmte Eigenschaften werden damit nicht zugesichert.
Da es sich um individuelle und teilweise schon historische Gebäude
handelt, sind architektonische Abweichungen von den heutigen Normen
möglich (geringe Decken- und Türhöhen, kleinere Fenster
u.a.). Derartige Abweichungen stellen keine Mängel des Mietobjektes
dar, dieses gilt in gleicher Weise für die Einflüsse, die
aus der Einbettung in die jeweiligen Landschaften entstehen.
Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in
der Wasser- und/oder Stromversorgung wird ausgeschlossen, ebenso für
gelegentliche Störungen durch Natur- oder örtliche Gegebenheiten.
- Der Gast kann unverzüglich von BD, vom Eigentümer oder
der Verwaltung vor Ort Abhilfe verlangen, wenn er an dem angemieteten
Haus berechtigterweise Mängel beanstandet; dieses allerdings
unverzüglich. Die Abhilfe kann verweigert werden, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Für die Dauer des nicht vertragsgemäßen Zustandes des Hauses
kann der Gast eine entsprechende Herabsetzung des Mietpreises verlangen (Minderung).
Voraussetzung ist, dass er den Mangel unverzüglich anzeigt. Unterlässt
der Gast die Reklamation innerhalb von 24 Stunden, verliert er seine Ansprüche
auf Abhilfe, Minderung oder Schadensersatz.
- Soweit BD eine Haftung trifft - aus welchem Rechtsgrund auch immer
- ist diese auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit
sie den Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt hat.
- Sollten einzelne der vorgehenden Bestimmungen oder Teile davon
unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall wird
die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzt, die derem wirtschaftlichen
Sinn und Zweck möglichst nahekommt.
Mit Unterzeichnung des Buchungsformulares bzw. einer online-Buchung erkennt der Gast
die Geltung der Buchungsbedingungen für sich als verbindlich
an.
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